Erbrecht

Wenn Sie mit der gesetzlichen Erbfolge nicht einverstanden sind, kann ein Rechtsanwalt Ihnen helfen, Ihren „letzten Willen“ eindeutig zu Papier zu bringen. Je nach Umfang und Inhalt der Regelungen ist der Gang zu einem Notar sinnvoll und geboten; viele Verfügungen können aber auch mit einem handschriftlichen Testament umfassend und abschließend getroffen werden: hier können Sie Vermächtnisse aussetzen, Erben einsetzen oder neu bestimmen, Erbanteile festlegen.

Gerade in Patchwork-Familien ist die gesetzliche Erbfolge nicht immer gewünscht. Rechtsanwältin Rathmacher kann Ihnen helfen, die richtigen Entscheidungen im juristischen Sinne zu treffen.

Lassen Sie uns drüber sprechen, bevor es zu spät ist.